Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen und Privatpersonen in den Bereichen öffentliches Personalrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht sowie Familienrecht.

Wann immer notwendig, kann ich ergänzend auf ein Netzwerk von ausgewiesenen Spezialisten im Steuerrecht und weiteren Rechtsgebieten zurückgreifen und Ihnen so eine umfassende Beratung und Vertretung anbieten.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten erweisen sich regelmässig als vielschichtig und erfordern die Berücksichtigung verschiedener Aspekte und Rechtsgrundlagen.  

Damit Arbeitsverhältnisse möglichst ohne zeitraubende Auseinandersetzungen funktionieren, braucht es solide vertragliche Grundlagen, die den Interessen der Parteien gerecht werden. Ich berate Sie gerne bereits im Rahmen der Redaktion und Prüfung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen und Verträgen für besondere Arbeitsformen wie zum Beispiel die Teilzeitarbeit oder die Arbeit auf Abruf.  
Ich überprüfe Arbeitszeugnisse und biete Beratung betreffend Mitarbeiterbeurteilungen und weitere Fragen rund ums Arbeitsverhältnis an.

Nicht zuletzt stellen sich auch immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zentral sind hier die Möglichkeiten der Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung sowie Fragen zu Abgangsentschädigungen und den weiteren Folgen. Gerne berate ich Sie zum optimalen Vorgehen und erarbeite für Sie entsprechende Vereinbarungen. Ergeben sich arbeitsrechtliche Streitigkeiten, strebe ich, sofern es im Interesse des Mandanten liegt, in erster Linie eine gütliche Einigung an. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder sinnvoll sein, vertrete ich Sie  in den Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Weiter beschäftigen ich mich gerne mit Fragen zu Personalverleih, Umstrukturierungen, Arbeitsbewilligungen, Personaldossier und Datenschutz, Geheimhaltung und Konkurrenzverbot.

Die genannten Gebiete stellen nur ein Auszug der möglichen Dienstleistungen dar. Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht zur Verfügung.  

Planen Sie eine Schulung oder ein Thementag zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen? Gerne biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung in der Erarbeitung von Ausbildungsinhalten und in der Schulung von Fachpersonen und Kadermitarbeitenden zu Themen des Arbeitsrechts an.

Öffentliches Personalrecht

Die Anstellungsverhältnisse bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern sind in der Regel mit eigenen Personalgesetzen und eigenen Personalverordnungen geregelt. Auch das Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gestaltet sich anders als im privatrechtlichen Verhältnis.  Langjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Personalrechts ermöglichen mir, Ihnen massgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gerecht werden und den besonderen Verhältnisse Rechnung tragen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis, insbesondere die Ausarbeitung von Musterverfügungen, Personalverordnungen, Reglementen, Vereinbarungen und Plänen, das Verfassen und Prüfen von Arbeitszeugnissen sowie die Beratung betreffend Mitarbeiterbeurteilung, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Personaldossierführung und Datenschutz. Gerne unterstütze ich Sie auch bei Reorganisationen und Verhandlungen mit Sozialpartnern und vertrete Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren aller Instanzen.

Planen Sie eine Schulung oder ein Thementag zu Fragestellungen zum öffentlich Personalrecht? Gerne biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung in der Erarbeitung von Ausbildungsinhalten und in der Schulung von Fachpersonen und Kadermitarbeitenden an.

Datenschutzrecht

Die meisten von uns bearbeiten in ihrem Alltag personenbezogene Daten. Was aber sind personenbezogene Daten, wie muss mit ihnen umgegangen werden und wann sind besondere Massnahmen erforderlich?

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes stehen wesentlichen Änderungen und neue Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten an. Unternehmen, die mit Bezug zu Europa tätig sind, müssen ausserdem die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten.

Gerne berate und vertrete ich Sie in datenschutzrechtlichen Bereichen, insbesondere bei Fragen zu Datenschutz im Arbeitsverhältnis, Datenübermittlungen ins Ausland, bei In- und Outsourcing-Projekten, Auskunftsbegehren, internen Untersuchungen sowie Überwachung am Arbeitsplatz.

Mietrecht

Haben Sie eine Wohnung vermietet und fragen sich, ob und wie Sie eine Mietzinserhöhung umsetzen könne? Oder haben Sie die Kündigung Ihres Mietvertrages erhalten und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie nun haben?

Ich berate Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter (Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigentümern) in allen Angelegenheiten des Miet- und Pachtrechts. Dies umfasst insbesondere die Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit der Kündigung bzw. Auflösung von Mietverträgen und Pachtverträgen, Untermiete, Erstreckung von Mietverhältnissen, Ausweisung von Mietern und Pächtern, Mängeln und Schäden am Mietobjekt sowie die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen, Anfechtung von Mietzinserhöhungen und Kündigungen, Vertretung in Mietstreitigkeiten vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten usw.

Vertragsrecht

Sie haben ein Auto gekauft, das kurz darauf einen Schaden aufweist, ein Sofa bestellt und bezahlt, das nicht geliefert wird oder hat sich Ihr Sportabo ohne Ihren Willen um weitere zwölf Monate verlängert?

Täglich schliessen wir bewusst oder unbewusst Verträge ab. Glücklicherweise stellen sich dabei selten Probleme. Kommen aber Unstimmigkeiten auf oder liegen Missverständnisse vor, ist es wichtig, einen Partner zu haben, der Ihre Situation fachlich einschätzt und praxisnahe und unkomplizierte Lösungen findet.

Nehmen Sie Kontakt auf für eine fundierte Einschätzung Ihrer Fragen.

Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht regelt die Beziehungen von Ehepaaren sowie Eltern und Kinder und ist damit ein sehr persönliches Rechtsgebiet, das nach Feingefühl verlangt. Da familienrechtliche Verfahren, insbesondere Trennungs- und Scheidungsverfahren, häufig emotionale Belastungen mit sich bringen, ist es mir ein Anliegen, Sie auf diesem Weg optimal zu beraten und zu begleiten. Um die Verhältnisse nicht unnötige zu belasten oder gar zu zerrütten, steht wann immer möglich die Vermittlung zwischen den Parteien und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Vordergrund.

‍Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zu Fragen von Ehe, Eheschutz, Ehescheidung, Kindesrecht und Verfahren vor Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Verfügung. Ich erstelle und prüfe Trennungs- und Scheidungskonventionen und vertrete Sie im Gerichtsverfahren und gegenüber Behörden.

Hier sind Sie richtig

Stehen Sie vor einer rechtlichen Frage oder müssen Sie neue rechtliche Anforderungen umsetzen?
Hier finden Sie Rechtsberatung und Vertretung mit Fachexpertise und Engagement.
Ich finde für Sie präzise und pragmatische Lösungen.

31. März 2023

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.

15. Juni 2021

Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Am 1. Juli 2021 tritt die neue Regelung in Kraft, wonach die Mutterschaftsentschädigung sich verlänget, wenn das Neugeborene während längerer Zeit im Spital bleiben muss. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs.

7. Juni 2021

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind zentral für das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden und sie sind die Visitenkarte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Erfahren Sie hier was es zu Form und Inhalt zu beachten gilt.

06. Januar 2021

Bezahlter Kurzurlaub und Betreuungsurlaub

Ab dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlte Kurzurlaube zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner.